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Samstag, 12.10.2024

Sprechzeiten

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08:00 – 12:00 | 15:00 – 18:00

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08:00 – 12:00

Mi

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Fr

08:00 – 12:00

Telefon: 035842 - 2 44 44

    Notfall    

Patienten

Im Folgenden wollen wir unseren Patienten einige Informationen zum Praxisablauf geben. Bitte beachten Sie stets: Diskretion und die Wahrung der Schweigepflicht sind uns besonders wichtig!

AKUTSPRECHSTUNDE

Wir bitten auch akut erkrankte Patienten um telefonische Rücksprache mit der Praxis. Unangemeldete Patienten müssen mit längeren Wartezeiten rechnen. Akut bedrohte Patienten werden selbstverständlich sofort behandelt.

TERMINE

Sprechstundentermine erhalten Sie montags bis freitags von 8 – 11 Uhr unter 035842 24444. Eine kurze Schilderung des Problems lässt uns die Dringlichkeit Ihres Anliegens besser einschätzen. Falls Sie einen Termin nicht rechtzeitig wahrnehmen können, geben Sie uns bitte schnellstmöglich Bescheid und vereinbaren einen Ausweichtermin. Patienten mit chronischen Krankheiten sollten mindestens aller 6 Monate ihren Hausarzt persönlich konsultieren, das „Sammeln“ von Anliegen kann zum Verschleppen von Gesundheitsproblemen führen.

TIP VOM DOKTOR:

Ein kleiner „Spick“zettel mit ihren Fragen und Problemen hilft das Arzt-Patienten-Gespräch von vornherein in die richtige Richtung zu lenken. Bei einem „bunten Strauß von Anliegen“ hilft es meist sich auf einige wichtige zu konzentrieren, da häufig eines vom anderen abhängt. Wichtig: Lese- und Fernbrille mitbringen, Hörgerät mit frischen Batterien versorgen und einsetzen!

HAUSBESUCHE

Wir führen bei Erfordernis Hausbesuche in Oderwitz und Eibau, in Ausnahmefällen auch in den umgebenden Gemeinden durch. Die Entscheidung darüber obliegt dem Arzt. Angesichts der Fortschritte der modernen Medizin ist es im Regelfall sinnvoller, sich trotz Mühen in die Praxis bringen zu lassen, da die Mehrzahl der ergänzenden Untersuchungen (Labor, EKG, Sonographie) nur hier zur Verfügung steht. Eine unnötige Einweisung auf die Rettungsstelle kann im Einzelfall damit vermieden werden. Wir bemühen uns auch in diesen Fällen die Wartezeit kurz zu halten und informieren ihre „Fahrer“ gern telefonisch über die Abholungszeiten.

REZEPTE

Bitte beachten Sie: jedes Medikament ist potentiell gefährlich. Die Entscheidung über die Verordnung wird vom Arzt mit größter Sorgfalt getroffen. Ändern Sie die Einnahme nur nach Rücksprache mit dem Arzt, fragen Sie bei Unsicherheiten nach.

Bitte bringen Sie für Rezeptbestellungen ihre aktuellen Einnahmepläne mit. Eine mitgebrachte Verpackung kann sehr hilfreich sein. Bei telefonischen Bestellungen können nur Medikamente berücksichtigt werden, die durch unsere Praxis bereits langfristig verordnet worden sind. Bei Neueinstellungen und Änderungen der Medikation durch Fachkollegen oder Krankenhäuser ist eine Arztkonsultation sinnvoll. Die Gültigkeit von Kassenrezepten beträgt 1 Monat, von Betäubungsmittelrezepten 1 Woche.

VERORDNUNGEN FÜR PHYSIOTHERAPIE/ERGOTHERAPIE/LOGOPÄDIE

Diese Verordnungen unterliegen besonderen Beschränkungen durch die Krankenkassen. Die Erstverordnung erfolgt nur innerhalb eines Arztkontaktes, Nachverordnungen bedürfen eines schriftlichen Berichtes des Therapeuten.

KRANKSCHREIBUNG

Die Bestätigung einer Arbeitsunfähigkeit erfolgt prinzipiell bei einem persönlichen Arztkontakt. Es darf nur im Ausnahmefall und allerhöchstens 1 Tag rückwirkend attestiert werden. Die Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit kann nur überlappend (also spätestens am letzten Tag des zuvor bestätigten Zeitraumes).

ÜBERWEISUNGEN

Auch nach Wegfall der Praxisgebühr ist die ärztliche Überweisung ein wichtiges Kommunikationsmittel der Ärzte untereinander. Gemeinsam mit dem oft von uns beigefügten Ausdruck der Vordiagnosen und des Medikamentenplanes soll die Überweisung dem Facharzt rasch wichtige Befunde übermitteln. Sie ist auch der dringliche Hinweis an den Facharzt, den Hausarzt über Befund und Konsequenzen zurück zu informieren. Dies ist nicht nur für ihre aktuelle Behandlung von enormer Wichtigkeit, sondern auch für spätere Atteste, Renten- und Versicherungsgutachten etc.

Bitte holen Sie sich stets eine gültige Überweisung in unserer Praxis ab und fragen Sie nach mitzugebenden Befunden.

In dringlichsten Fällen mit Behandlungsnotwendigkeit am selben Tag wird unsere Praxis für Sie einen Nottermin mit einer Facharztpraxis oder der Rettungsstelle eines Krankenhauses vereinbaren. Für Termine mit Behandlungsnotwendigkeit bis zu 4 Wochen (Buchstabe „B“ auf der Überweisung) geben wir Ihnen eine Arztliste des jeweiligen Fachgebietes mit. Sollten Sie bei 3 Facharztpraxen keinen Termin bekommen, so können Sie sich an das Service-Telefon der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen unter 116 117 wenden.

Bitte vereinbaren Sie mit unserer Praxis regelmäßig einen Nachbesprechungstermin zu Facharztberichten, Laborkontrollen und Krankenhausberichten, da die fachärztlichen Kollegen infolge hoher Arbeitsbelastung nur in wenigen Fällen ausführliche Befundbesprechungen gewährleisten können. Eine regelhafte Benachrichtigung unserer Patienten bei auffälligen Fremdbefunden kann unsere Praxis nicht sicherstellen.